Hallo,
ich habe Eintrittskarten für einen Comedy Abend über PayPal gezahlt. Die Veranstaltung wurde vorverlegt und man vergaß, uns zu informieren. Der Veranstalter bietet nur einen Gutschein an, mit dem wir aber nicht einverstanden sind. Kann ich die Lastschrift nicht einfach zurückgehen lassen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Prinzipiell kannst Du jede Lastschrift innerhalb von 8 Wochen über Deine Bank zurückgehen lassen (Lastschriften ohne Einzugsermächtigung sogar länger). Beachte dabei aber zwei Punkte:
1. Duech die Rückgabe der Lastschrift machst Du nur die Zahlung rückgängig, die eigentliche Forderung bleibt bestehen. Sofern die Forderung, die mit der Lastschrift eingezogen wurde, berechtigt war, kommen dann zusätzliche Kosten (Gebühr für Rücklastschrift, Zinsen, Inkassogebühren, etc.) auf Dich zu.
2. Du schreibst, dass Du mit PayPal bezahlt hast. Die Lastschrift stammt daher nicht vom Veranstalter oder Händler, sondern von PayPal. Durch die Rückgabe der Lastschrift wird die PayPal-Zahlung nicht rückgängig gemacht, sondern nur Dein eigenes PayPal-Konto belastet (und damit eventuell ins Minus rutschen). Das führt dann eventuell zu einem Inkassoverfahren durch PayPal, den PayPal will das Geld, das sie dem Händler bereits überwiesen haben, von Dir natürlich zurück.
Der sinnvollere Weg wäre meines Erachtens entweder einen Antrag auf Käuferschutz stellen (Die Ware hatte nicht die zugesagte Eigenschaft, da sich der Termin der Veranstaltung verschoben hat) oder den zivilen Rechtsweg (Forderung mit Fristsetzung, dann Mahnbescheid, dann Zivilklage) direkt gegen den Händler/Veranstalter (hier am besten Rat von Verbraucherschützern, Rechtsanwälten einholen, um sowohl die Erfolgschancen abzuschätzen als auch bei der Rückforderung keine formalen Fehler zu machen).
Prinzipiell kannst Du jede Lastschrift innerhalb von 8 Wochen über Deine Bank zurückgehen lassen (Lastschriften ohne Einzugsermächtigung sogar länger). Beachte dabei aber zwei Punkte:
1. Duech die Rückgabe der Lastschrift machst Du nur die Zahlung rückgängig, die eigentliche Forderung bleibt bestehen. Sofern die Forderung, die mit der Lastschrift eingezogen wurde, berechtigt war, kommen dann zusätzliche Kosten (Gebühr für Rücklastschrift, Zinsen, Inkassogebühren, etc.) auf Dich zu.
2. Du schreibst, dass Du mit PayPal bezahlt hast. Die Lastschrift stammt daher nicht vom Veranstalter oder Händler, sondern von PayPal. Durch die Rückgabe der Lastschrift wird die PayPal-Zahlung nicht rückgängig gemacht, sondern nur Dein eigenes PayPal-Konto belastet (und damit eventuell ins Minus rutschen). Das führt dann eventuell zu einem Inkassoverfahren durch PayPal, den PayPal will das Geld, das sie dem Händler bereits überwiesen haben, von Dir natürlich zurück.
Der sinnvollere Weg wäre meines Erachtens entweder einen Antrag auf Käuferschutz stellen (Die Ware hatte nicht die zugesagte Eigenschaft, da sich der Termin der Veranstaltung verschoben hat) oder den zivilen Rechtsweg (Forderung mit Fristsetzung, dann Mahnbescheid, dann Zivilklage) direkt gegen den Händler/Veranstalter (hier am besten Rat von Verbraucherschützern, Rechtsanwälten einholen, um sowohl die Erfolgschancen abzuschätzen als auch bei der Rückforderung keine formalen Fehler zu machen).
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