Der Paypal Käuferschutz für Waren kann man ja komplett vergessen.
Defekte Ware zurückgesendet, über den Käuferschutz das Geld zurück bekommen. Monate danach schickt der Händler eine Mahnung über 1300 EUR.
Und er hat wie es aussieht Recht. Er kann das Geld beim Kunden trotzdem einfordern/einklagen. Das hat wohl auch eine BGH Rechtsprechung aus 2017 so entschieden.
Es ist eben KEINE Retoure und auch nicht so anzusehen. Rechtlich ist das entwendetes Geld, so ist das anzusehen.
Der Händler kann darauf bestehen, den rechtlich korrekten Weg einzuhalten und zu gehen...
Gibt's ein Aktenzeichen, inwiefern ist das Urteil überhaupt auf Ihren Fall anwendbar, haben Sie den Händler zur Nachbesserung aufgefordert, haben Sie bislang überhaupt gezahlt? Woher kommt der Verweis auf das Urteil, begründet der Händler etwa damit direkt einen Anspruch in der Mahnung?
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