Kleinanzeigen, eigener sicherer Bezahlfienst, greift Käuferschutz trotzdem

Herbert_Komami
Neues Community Mitglied
Hi, natürlich gibt es 100 dieser Beiträge, aber leider alle etwas älter. Ich möchte etwas per Kleinanzeigen erstehen, preis liegt bei über 600€, daher möchte ich alles richtig machen. Es handelt sich um eine Box aus dem Hi-Fi Bereich, auch diese Kategorie müsste passen. Der Verkäufer bietet Paypal bezahlen per Dienstleistung an, per Nachricht, somit sollte der Käuferschutz greifen. Den internen Dienst von Kleinanzeigen ‚sicher bezahlen‘ möchte er nicht nutzen. Muss ich in der Bezahlung spezielle Informationen angeben? Artikelnummer und Beschreibung? Gibt es noch weitere Kriterien die erfüllt sein müssen? Es gibt ja immer wieder Fälle dass etwas anderes geschickt wird, wie weißt man das denn nach? Ich frage lieber einmal zu viel🤪 Danke und viele Grüße
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PayPal_Marcus
Moderator
Moderator

Hallo @Herbert_Komami

 

vielen Dank für deinen ersten Beitrag. Herzlich willkommen in der PayPal-Community.

 

Grundsätzlich könnte hier, auf Basis einer geschäftlichen Zahlung, der PayPal-Käuferschutz zur Anwendung kommen, wenn du beispielsweise keine Ware erhalten würdest.

 

Ein entsprechender Konflikt kann von dir in Eigenregie in deinem PayPal-Konto, über den Chat oder den telefonischen Kundenservice eröffnet werden.

 

Im Rahmen eines solchen Käuferschutzfalles, würde der Verkäufer dann die Möglichkeit erhalten, durch Vorlage der Sendungsnachverfolgungsnummer sowie des Versandunternehmens, den Eingang der Ware beim Käufer nachzuweisen. Die Sendungsdaten werden entsprechend geprüft und auf Basis dessen eine faire und transparente Entscheidung für beide Seiten getroffen.

 

Sollte es auf der anderen Seite zu einem etwaigen Rückversand, im Rahmen einer Variante des Käuferschutzfalles, kommen, weil der Artikel womöglich deutlich nicht der Beschreibung entsprochen hat, wäre auch jener an diverse Vorgaben geknüpft. Entscheidend ist dann beispielsweise, dass du uns, innerhalb der vorgegebenen Frist, die Sendungsnachverfolgungsnummer zur Verfügung stellst, anhand derer wir den Sendungsverlauf nachvollziehen können sowie die richtige Rücksendeadresse genutzt haben. Zum anderen muss in der Regel die gesamte Ware an den Verkäufer zurückgesandt werden, um eine Erstattung des Kaufpreises zu erwirken. Die Rücksendekosten trägt in der Regel der Käufer.

 

Solltest du also keine oder eine andere Ware erhalten, würde grundsätzlich der Käufer- und Verkäuferschutz zur Anwendung kommen können, insofern ein valider Käuferschutzgrund und eine geschäftliche Zahlung gegeben sind.

 

Ich hoffe, dass ich ein wenig zur Beruhigung beitragen konnte.

 

Bei weiteren Fragen, bin ich gern für dich da.

 

Viele Grüße

Marcus


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