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Diese Rückmeldung ist aus meiner Sicht nicht korrekt. Nach § 404 BGB können Sie Paypal meiner Meinung nach den Widerruf als Einwendung entgegenhalten. Da dem Verbraucher beim Onlinekauf ein Widerrufsrecht zusteht, ist er an die dem Vertrag zu Grunde liegenden Willenserklärungen nicht mehr gebunden, soweit er diese fristgerecht widerruft (vgl. § 355 Abs.1 BGB). Achtung - Der Widerruf muss gegenüber dem Verkäufer erklärt werden, sollte aber auch Paypal mitgeteilt werden. Beim Kauf auf Rechnung wird ja lediglich der Zahlungsanspruch des Verkäufers gegenüber dem Käufer (also Ihnen) an Paypal abgetreten. Besteht seitens des Käufers kein Anspruch auf Zahlung (so etwa beim Widerspruch) so besteht auch seitens Paypal kein Anspruch auf Zahlung.
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