Käuferschutzfall zugunsten von offensichtlichem Betrüger entschieden
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Ich habe über Ebay Kleinanzeigen eine "Valve Index Full Kit" gekauft und bin wohl leider an einen Betrüger geraten.
Nachdem er sich mehrere Tage nach der Bezahlung nicht gemeldet hat, habe ich einen Fall aufgemacht. Darauf hat der Verkäufer relativ schnell reagiert und eine Trackingnummer von UPS angegeben. Diese ist auch tatsächlich im korrekten Zeitraum in der selben Stadt zugestellt worden. Keine Ahnung wie der an diese Trackingnummer gekommen ist (Absender ist eine Firma). Auf Nachfrage per Telefon bei UPS wurde mir bestätigt, dass die Lieferung nicht an mich adressiert war und mir wurde per Mail ein Zustellnachweis zugeschickt auf dem Absender und Empfänger stehen. Der Empfänger bin nicht ich. Weder der Name, noch die Straße, Hausnummer etc. stimmen überein.
Das habe ich in dem Fall angegeben, woraufhin der Verkäufer einen eindeutig gefälschten UPS Einlieferungsbeleg als Foto hochgeladen hat. Adresse, Trackingnummer, Uhrzeit sind eindeutig in einer anderen Schriftart und perspektivisch nicht passend mit Photoshop o.Ä. drauf geschrieben. (Das Blatt ist auf dem Foto nicht gerade, die genannten Textpassagen, sind jedoch perfekt horizontal) Da muss man kein Forensiker sein um zu sehen, dass es sich dabei um ein manipuliertes Dokument handelt. Ebenfalls ist das Dokument komplett auf englisch, mit Imperialen Maßeinheiten , was schon sehr merkwürdig ist, wenn es angeblich in einem Deutschen Paketshop abgegeben wurde.
Das angegebene Gewicht auf dem Einlieferungsbeleg beträgt 0.22 lb (entspricht laut google ca. 100g). Die Valve Index im Kit wiegt aber mehrere Kilogramm.
Als ich nach 10 Tagen endlich den Käuferschutz einschalten konnte habe ich PayPal das Dokument von UPS und das Manipulierte Bild vom Verkäufer (mit Paint Kommentare darauf geschrieben) zukommen lassen. Ich habe ähnlich wie im Text oben (aber ein wenig ausführlicher) geschildert, was passiert ist. Ich habe anschließend auch noch einmal bei PayPal angerufen und mir wurde gesagt, dass das eigentlich zu 100% für mich entschieden wird, aber dass ich darauf warten muss, bis die entsprechende Abteilung den Fall prüft.
Jetzt kam eben die Email, dass der Fall zugunsten vom Verkäufer entschieden wurde.
Offensichtlich hat man sich nicht die Zeit genommen auch nur einen Teil meiner Nachricht zu lesen oder irgndeines der von mir hochgeladenen Dokumente zu öffnen. Dafür dass ich im Verlauf der letzten Jahre insgesamt mehrere 100€ an PayPal Gebühren bezahlt habe, um in genau so einem Fall abgesichert zu sein find ich das schon eine Frechheit.
Auf der PayPal Webseite steht zum Thema Käuferschutz folgendes:
Tipp: Dieser Beleg muss folgende Angaben enthalten: Name des Versandunternehmens, Versanddatum, Name und Adresse des Empfängers, Name und Adresse des Versenders. Die Angaben zum Empfänger müssen dabei mit den Informationen der Transaktionsdetails übereinstimmen. Versandbelege zum Beispiel von der Deutschen Post AG/DHL, GLS, DPD, Hermes, UPS, FedEx oder TNT erfüllen in der Regel diese Voraussetzungen.
Auf seinem Einlieferungsbeleg (unabhängig davon, dass er offensichtlich nicht echt ist) steht z.B. nicht die Adresse des Versenders...
Ich hätte wissen können, dass der Preis von 600€ ein wenig zu niedrig war, aber da er mit PayPal Zahlung einverstanden war, habe ich mich sicher gefühlt und so viel niedriger als die meisten anderen Angebote waren die 600€ auch nicht.
Ich habe hier im Forum gelesen, dass einige es geschafft haben, einen Fall erneut öffnen zu lassen und dann wurde er anders entschieden. Habt ihr da einfach bei PayPal angerufen? Oder gibt es da irgend ein Formular?
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Auch wenn Du nichts falsch gemacht hast:
Texte zu einem Fall sollten möglichst kurz und knapp sein.
Auch wenn das natürlich von Paypal nicht korrekt ist, scheinen die längerer Texte nur sehr oberflächlich (oder gar nicht) zu lesen.
Deine Chancen in einem zweiten Anlauf beim Paypal Käuferschutz Recht zu bekommen, sind aber recht gut.
Ein Formular für eine erneute Fallöffnung gibt es nicht. Du musst dies telefonisch erledigen.
Viel Glück und Erfolg dabei.
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Den Einlieferungsbeleg hat er am Anfang hochgeladen, als es noch nicht als Käuferschutzfall gemeldet war. Da kann man ja alles sehen, was der Gegenüber schreibt und hochlädt. (Steht jetzt unter dem Fall als "Ihr Gespräch mit HO***D LA*****S")
Dein Betrüger ist nicht zufälligerweise auch HO***D LA*****S ?
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Da per Chat mehrfach keiner geantwortet hat, habe ich es jetzt noch einmal per Telefon probiert. Der PayPal Mitarbeiter am Telefon, hat den Fall erneut auf gemacht, aber gesagt, dass ich nicht davon ausgehen soll, dass er dieses Mal anders entschieden wird. Er konnte zwar meinen Standpunkt nachvollziehen, aber er hat irgend einen Blödsinn gelabert, von wegen man könnte ja nicht von PayPal erwarten, dass die sich diese Dokumente anschauen würden, da es ja eine Trackingnummer gibt, die offensichtlich zugestellt wurde.
Die wären hauptsächlich ein Unternehmen, was es ermöglich Geld "anonym" zu schicken und der Käuferschutz wäre eher so eine Nebensache...
Total lächerlicher Schwachsinn. Ohne den Käuferschutz gäbe es kaum einen Grund überhaupt PayPal zu benutzen.
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Kannst du dich zufällig noch an den Namen von dem kompetenten Mitarbeiter erinnern? Ich hab mir mittlerweile angewöhnt mir den Namen sofort am Anfang des Telefonats aufzuschreiben. Konnte der Mitarbeiter den Fall direkt abwickeln, ohne den Fall erneut aufzumachen?
Ich habe jetzt 5 Minuten nach dem Telefonat eine Email bekommen, dass der Fall wieder offen ist und der Verkäufer wieder 3 Tage Zeit hat sich zu melden...
Ich denke, wenn ich innerhalb von den 3 Tagen jetzt noch einmal anrufe, werden die mir nur sagen, dass ich warten soll...
Kann man am Telefon irgendwie direkt an diese Abteilung kommen? Ich hab jetzt beim Anruf immer "weitere Optionen (nummer 6)"... ausgewählt.
Dann würde ich einfach immer wieder da anrufen und auflegen, bis ich an den Mitarbeiter komme, der dir helfen konnte (Wenn du dich noch an den Namen erinnerst)
Ich lade denen Jetzt auch nochmal einen Screenshot von deren eigenen AGB hoch, wonach der Verkäufer einen Liefernachweis mit Adresse des Empfängers zu Verfügung stellen muss. Eventuell hat er das aber schon gemacht (Selbst ausgestelltes oder bearbeitetes Dokument)
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