Käuferschutzfall zugunsten des Verkäufers geschlossen obwohl dieser nicht reagiert

Messerjocke
Neues Community Mitglied

Guten Morgen,

 

ich habe vor einigen Wochen eine Festplatte via Ebay Kleinanzeigen gekauft.

Nachdem ich die Ware erhalten und getestet hatte, musste ich feststellen, dass diese defekt ist.

Da der Verkäufer auf meine Reklamation nicht reagiert hat, habe ich einen Antrag auf Käuferschutz gestellt.

Auch hier gab es seitens des Verkäufers keine Reaktion. Dennoch wurde der Fall von Paypal zu Gunsten des Verkäufers entschieden und geschlossen.

Auf welchem Weg kann ich hier am Besten Widerspruch einlegen?

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1 ANTWORT 1

PayPal_Marcus
Moderator
Moderator

Hallo @Messerjocke,

 

vielen Dank für deine interessante Nachfrage. Herzlich willkommen in der PayPal-Community.

 

Es tut mir leid zu lesen, dass ein Käuferschutzfall zu deinen Ungunsten entschieden wurde.

 

 Wir versuchen stets, auf Grundlage aller vorliegenden Informationen und zur Verfügung gestellten Dokumente, eine faire und transparente Entscheidung für beide Seiten zu treffen.

 

Die Entscheidung zu einem Antrag auf Käuferschutz ist in der Regel endgültig. Sie kann nur bei Vorlage neuer Informationen angefochten werden.

 

So kannst du grundsätzlich Widerspruch gegen die Entscheidung eines Falles einlegen:

1. Gehe zu "Konfliktlösungen".
2. Klicke auf "Problem melden".   
3. Wähle "Geschlossene Fälle" im Dropdown-Menü und suche nach dem Käuferschutzantrag, den du anfechten möchtest.
4. Klicke in der Spalte "Aktion" auf den Button zum Einlegen eines Widerspruchs.

 

Entscheidend wäre an dieser Stelle letztendlich, warum der Konflikt, trotz der beschriebenen passiven Interaktion seitens des Händlers, geschlossen wurde.

 

Mögliche exemplarische Gründe für eine Fallentscheidung wären, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

 

1. Kein valider Käuferschutzgrund gegeben.

2. Falscher Käuferschutzgrund ausgewählt.

3. Sendungsdaten vorhanden.

4. Widersprechen der Lastschrift.

5. Versehentliche Schließung des Falles durch den Käufer.

6. Kein Antrag auf Käuferschutz gestellt (ein Konflikt wird nach 20 Tagen automatisch geschlossen).

7. Es gab keine deutliche Abweichung von der Beschreibung.

8. Angeforderte Informationen und Dokumente wurden nicht zur Verfügung gestellt.

 

Ich hoffe, dass ich dir etwas behilflich sein konnte und wünsche dir vorab ein schönes Wochenende.

 

Bei weiteren Fragen, bin ich gern für dich da.

 

Viele Grüße

Marcus

 


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