Käuferschutz

Pit65
Beitragsleistender
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Habe kürzlich eine KitchenAid mit PayPal Käuferschutz gekauft. Der Beschreibung des Verkäufers nach wäre die Maschine Gebraucht, in sehr gutem Zustand und "läuft einwandfrei". Rein gar nichts davon trifft zu. Das die Maschine übelst verdreckt war hätte ich noch akzeptieren können. Jedoch hatte die Maschine am Gußgehäuse eine Beule und wie sich im Nachhinein noch heraustellte einen feinen Haarriss der nich reparabel ist. Des weiteren läuft die Maschine auf allen Stufen auf nur einer Geschwindigkeit. An- und Ausschalten geht nur über den Netzstecker. Auf den Fotos der Anzeige waren diese Mängel nicht zu erkennen geschweige benannt. Ich habe alles sofort lückenlos dokumentiert und im Vorfeld versucht mich mit der Verkäuferin zu einigen, erfolglos. PayPal Käuferschutz eingeschaltet und alle Informationen mitgeteilt. Ich habe um Rückabwicklung gebeten. PayPal hat gegen mich entschieden mit einer komplett unsinnigen Begründung. Ich habe zur Dokumentation und zum besseren erkennen eine Zierleiste entfernt und ein Ring am Rührwerk ist direkt alleine runtergerutscht. Jetzt wirft man mir vor, ich hätte innerhalb von ca. 2 Std. die Maschine vollständig zerlegt, manipuliert, beschädigt und verbeult, dann wieder zusammengebaut um sie dann noch richtig mit Getriebefett und Kuchenteig zu versauen. WARUM SOLLTE ICH DAS TUN UND WELCHEN NUTZEN HÄTTE ICH?? Was bringt der Käuferschutz in diesem Fall wenn der oder die Entscheider das offensichtliche nicht erkennen und nichteinmal über einfachstes technisches Grundwissen verfügen?? Ich bin maßlos enttäuscht von dieser Entscheidung und dem Sinn des Käuferschutzes in diesem Fall. Darüber hinaus entbehrt die Entscheidung jeglicher Logik und gesunden Menschenverstand!!
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1 ANTWORT 1

PayPal_Marcus
Moderator
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Hallo @Pit65,

 

vielen Dank für die detaillierte Darstellung deines individuellen Sachverhaltes und herzlich willkommen in der PayPal-Community.

 

Es ist verständlicherweise ärgerlich, wenn ein Kaufprozess so verläuft. Da kann ich dich durchaus gut verstehen.

 

Die Fachabteilung versucht stets, auf Grundlage aller vorliegenden Informationen, eine faire und transparente Entscheidung für beide Seiten zu treffen.

 

Bei der Eröffnung eines Käuferschutzfalles, weil der Artikel womöglich deutlich von der Beschreibung abweichen würde, könnte beispielsweise ein Abgleich mit dem Inserat erfolgen oder ein Gutachten eingeholt werden usw. Hier ist die Fachabteilung, deinen Ausführungen folgend, davon ausgegangen, dass du quasi eine Art bauliche Veränderung vorgenommen hast und damit der Artikel in Nutzung war. Dadurch ist natürlich die Annahme eines validen Käuferschutzgrundes als durchaus schwierig einzustufen.

 

Die Entscheidung zu einem Antrag auf Käuferschutz ist in der Regel endgültig. Sie kann nur bei Vorlage neuer Informationen angefochten werden.

 

So kannst du grundsätzlich Widerspruch gegen die Entscheidung eines Falles einlegen:

1. Gehe zu "Konfliktlösungen".
2. Klicke auf "Problem melden".   
3. Wähle "Geschlossene Fälle" im Dropdown-Menü und suche nach dem Käuferschutzantrag, den du anfechten möchtest.
4. Klicke in der Spalte "Aktion" auf den Button zum Einlegen eines Widerspruchs.

 

Ich hoffe, dass dir das etwas behilflich war und bedanke mich für deine Nachsicht, bezüglich der Fallentscheidung, im Voraus.

 

 Ich wünsche dir vorab ein schönes Wochenende.

 

Bei weiteren Fragen, gern auch zu anderen Themen, bin ich gern weiterhin für dich da.

 

Viele Grüße

Marcus


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