Käuferschutz
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
Ein Käufer ist mit einem meiner Artikel, den ich auf eBay verkauft hatte, nicht einverstanden und hat den Käuferschutz zu Hilfe genommen. Demnach soll ich nun den gesamten Betrag an den Käufer zurückzahlen. Ich bin nicht willens, dies zu tun, da am Artikel nichts auszusetzen ist. Der Käufer behauptet das zwar, doch offenbar wird nicht überprüft, ob die Behauptung stimmt oder nicht. Wer schützt eigentlich die Privatverkäufer?? Darf PayPal den Betrag ohne mein Einverständnis von meiner Bank abbuchen?
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
Hallo in die Runde,
ich bin stocksauer.
Ich habe via Paypal eine Uhr über Vinted verkauft. Angegeben habe ich, das sie neu und ungetragen sowie in einem top Zustand ist. Fotos wurden selbstverständlich eingestellt.
Im Chat habe ich diverse Fragen zum Produkt beantwortet und noch ein weiteres Foto gesendet.
Der Käufer verlangt nun Rückzahlung des Kaufpresies, weil angeblich Mängel am Produkt bestehen. Angeblich sei der Verschluss defekt und entspräche somit nicht der Beschreibung. Über Paypal habe ich Stellung zum Vorwurf genommen und Fotos vom Produkt sowie vom Chatverlauf hochgeladen. Eine ausführliche Stellungnahme und Versicherung meinerseits, dass mit der Uhr alles in Ordnung ist habe ich abgegeben.
Paypal teilte mir mit, dass sie weder Fotos vom Produkt noch Unterhaltungen ausserhalb von Paypal bei der Fallentscheidung berücksichtigen.
Ich frage mich allerdings, wie Paypal nun entscheiden will, wie der Zustand der Uhr bei Versand war.
Auf welcher Grundlage wird entschieden?
Ich möchte Widerspruch gegen die Entsheidung von Paypal einlegen.
Was ist eigentlich mit dem Paypal-Verkäuferschutz?! Ich habe doch schließlich auch die Gebühren für die Transaktion bezahlt.
In Zukunft werde ich Paypal nicht mehr nutzen, soviel ist sicher.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
So einen ähnlichen Fall hatte ich neulich auch.
Ich habe dem Käufer einen Objektiv für 950€ verkauft und hat sich in erster Linie wegen Karton beschwert, da es nicht original wäre. Ich habe daraufhin 25€ für den Karton mit PayPal Käuferschutz zurückerstattet aber im Gegenzug wollte ich einfach aus Prinzip den Karton zurückgeschickt haben, obwohl ich damit nichts anzufangen habe. Daraufhin wollte er mir erst dann den Karton zurückschicken, wenn ich ihm zusätzlich 6€ Versandkosten schicke. Das habe ich dann ganz und gar nicht eingesehen, weil ich ihn vornherein schon 225€ vom Verkaufspreis runterging. Habe dann natürlich bei PayPal einen Fall für die 25€ eröffnet und natürlich auch zurück bekommen.
Jetzt kommt der spannendste Teil. Der Käufer hatte in der Zwischenzeit das Objektiv zum Verkauf für 1100€ inseriert mit der Artikelbeschreibung, dass es in Super Zustand wäre ohne Kratzer.
Da mir die 25€ für den Karton von PayPal zurückgebucht wurde, hat der Käufer einen Fall bei Paypal eröffnet, mit der Begründung, dass das Objektiv beschädigt wäre und sehr von der Artikelbeschreibung abweicht.
Ich habe PayPal alle meine Chatverläufe und Bilder eingereicht. Trotzdessen hat PayPal zugunsten des Käufers entschieden. Die haben den einfach blind vertraut und quasi alle meine Beweise ignoriert.
Jetzt habe ich einen Anwalt eingeschaltet und hoffe, dass ich auf diesen Weg Recht bekomme.
Ist einfach nur lachhaft, wie PayPal Konfliktlösungen klärt.
In meinen Augen wird es mit Münzwurf entschieden !!!
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
Tatsächlich ist der Käuferschutz bei Paypal deutlich umfangreicher als der Verkäuferschutz.
Im Falle einer Abweichung von der Angebotsbeschreibung reicht es im ersten Schritt zumeist, wenn der Käufer dies im Rahmen einer Fall-Eröffnung so behauptet. Beweisen muss der Käufer (zu diesem Zeitpunkt) meist nichts.
Als Verkäufer muss man nun darlegen, dass man die Ware "entsprechend der Angebotsbeschreibung" versendet hat.
Das kann mit Bildern und oder Zeugenaussagen belegen.
Dann muss der Käufer seine Behauptung belegen - und wird das ebenfalls per Bilder oder Zeugenaussagen versuchen.
Irgendwann trifft Paypal dann eine Entscheidung und die Tendenz dabei spricht eher für den Käufer.
Rechtlich hat die Entscheidung von Paypal keine Bedeutung.
Sie setzt allerdings denjenigen, der das Geld nicht von Paypal bekommen hat, in Zugzwang. Der muss dann sein Recht notfalls gerichtlich einzuklagen versuchen.
Haven't Found your Answer?
It happens. Hit the "Login to Ask the community" button to create a question for the PayPal community.
- Artikel entspricht nicht der beschreibung fall in Verkaufen
- Versuchte PayPal-Zahlung mit längst geschlossenem Bankkonto - Betrug? in Kontosicherheit
- Käuferschutz bei defekter Ware. Defekt erkannt nach 2 Monaten. in Kaufen
- Konto endgültig gesperrt in Kontoeinschränkungen
- Widerspruch gegen Fallentscheidung nicht möglich in Kaufen