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Der PayPal Käuferschutz schütz nicht davor, dass der Verkäufer auf rechtlichem Wege Schritte einleitet.
Es wird nach PayPal Richtlinien entschieden.
Was rechtlich machbar ist steht auf einem anderen Blatt. Und steht jedem frei einzufordern o eingefordert zu werden.
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Deutschland ist ein Rechtsstaat. Das Grundgesetzt gewährt in Artikel 19 jedem Zugang zu ordentlichen Gerichten. Das bedeutet auch, dass man in privaten Verträgen den Rechtsweg nicht ausschließen kann (Sätze wie "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen" wind daher in der allgemeinheit nicht wirksam). Das ist bereits seit bestehen der Bundesrepublik so und nicht erst seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs.
Auch hat der Bundesgerichtshof den PayPal Käuferschutz (und auch den Verkäuferschutz) keinsfalls nutzlos gemacht. Der Köuferschutz sorgt dafür, dass die Zahlung rückgängig gemacht wird. Das ist sehr nützlich, wenn es um betrügerische Verkäufer geht, der Verkäufer im Ausland sitzt oder die Forderung streitig ist. Dann braucht der Käufer nämlich nicht seinem Geld hinterherrennen. Natürlich ersetzt die PayPal-Entscheidung keinen ordentlichen Prozess vor einem Gericht. Nur muss jetzt halt der Verkäufer seine Forderung eintreiben, anstatt dass der Kunde hinter dem Geld hinterherrennen muss.
Übrigens: Nur weil ein Inkassounternehmen eingeschaltet oder ein Mahnbescheid verschickt wird, heißt dass noch lange nicht, dass die Forderung auch tatsächlich berechtigt ist. Wenn Du der Meinung bist, dass die Forderung unberechtigt ist, solltest Du der Forderung widersprechen. Eine strittige Forderung muss erstmal konkret belegt werden und darf auch nicht beinder Schufa eingetragen werden. Du solltest aber auch klären, ob die Forderung nicht doch berechtigt ist. Denn wenn die Forderung vom Gericht letztlich doch als berechtigt erkannt wird, müsstest Du für alle Kosten des Rechtsstreits aufkommen. Daher solltest Du überlegen, ob Du für Deinen konkreten Fall Rechtsberatung von einem Rechtsanwalt oder Verbraucherschützer in Anspruch nehmen willst, um besser einschätzen zu können, ob die Forderung berechtigt sein kann. (Oder such mal nach "unberechtigte Inkassoforderung" für allgemeine Tipps zu Inkassoforderungen)
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Hallo Gerry1978,
dein Beitrag ist nun schon einige Zeit lang her, vielleicht könntest du mir dennoch antworten und kurz erzählen, wie du vorgegangen bist, um deinen Widerspruch gegenüber dem Inkassounternehmen geltend zu machen. Mir ist nämlich leider, zwar mit einem anderen Shop, das selbe passiert. Ich habe aufgrund nicht erstatteter, JEDOCH zurückgesandter Ware, einen Käuferschutzfall bei Paypal eröffnet, welcher zu meinen Gunsten entschieden worden ist - wie du auch, dachte ich mir, „so weit, so gut!“, - wie gesagt, dachte ich. 4 Wochen später habe ich nun einen Brief von einem Inkassounternehmen im Briefkasten. Der Betrag ist weitaus höher als das, was ich von Paypal zurückbekommen habe, also völligst absurd. Ich wäre dir sehr dankbar, wenn du mir deine Erfahrung und Vorgehensweise kurz schildern könntest. Echt so ärgerlich, mit was man sich immer rumschlagen muss.
Vielen Dank schonmal und viele Grüße!
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