Käuferschutz trotz Ausschluss von Gewährleistung

Prech
Beitragsleistender
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Guten Tag,

ich habe kürzlich über Kleinanzeigen eine Nintendo Switch gekauft. Bekannter Fehler: Kann sich nicht mit WLAN verbinden. Mir wurde versichert, dass ansonsten alles funktioniert, und das Produkt war mit Zustand "Sehr Gut" eingestellt.

Nach Erhalt stellt sich heraus, dass Bluetooth nicht funktioniert (wodurch kabellose Controller nicht genutzt werden können), und das Gerät gelegentlich nach Fehlermeldung abstürzt. Auf Nachfrage, ob eine Rückabwicklung des Handels möglich wäre, wird darauf hingewiesen, dass das Bluetooth Problem und die Abstürze beim Verkäufer nicht aufgetreten sind (was sich natürlich weder verifizieren noch falsifizieren lässt), und das Produkt sowieso ohne Gewährleistung verkauft wurde. Kann PayPal Käuferschutz mir helfen?

 

Vielen Dank

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Solved

PayPal_Clara
Moderator
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Hi @Prech,

 

vielen Dank für deinen Beitrag und willkommen in unserer Community. 

 

Ärgerlich, dass die Nintendo Switch, die du gekauft hast, nicht dem Angebot entsprach, bzw. defekter war als erwartet.

Wenn die genauen, zu erwartenden Defekte im Angebot notiert waren und dir das Angebot auch noch vorliegt, sollte allgemein erst mal Käuferschutzanspruch bestehen.

Was außerdem wichtig ist, ist wie lange du das Gerät schon verwendet hast. Wird ein Käuferschutzfall gemeldet, dafür das Ware nicht dem Angebot entspricht, muss die Ware auch im erhaltenen Zustand sein und das Problem zeitnah gemeldet werden. War die Switch beispielsweise schon eine Weile in deinem Besitz, ist für PayPal auch nicht eindeutig nachvollziehbar, dass die Ware schon bei Erhalt im defekteren Zustand war.

Ich hoffe, diese Infos helfen dir.

Liebe Grüße
Clara 


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PayPal_Clara
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Ärgerlich, dass die Nintendo Switch, die du gekauft hast, nicht dem Angebot entsprach, bzw. defekter war als erwartet.

Wenn die genauen, zu erwartenden Defekte im Angebot notiert waren und dir das Angebot auch noch vorliegt, sollte allgemein erst mal Käuferschutzanspruch bestehen.

Was außerdem wichtig ist, ist wie lange du das Gerät schon verwendet hast. Wird ein Käuferschutzfall gemeldet, dafür das Ware nicht dem Angebot entspricht, muss die Ware auch im erhaltenen Zustand sein und das Problem zeitnah gemeldet werden. War die Switch beispielsweise schon eine Weile in deinem Besitz, ist für PayPal auch nicht eindeutig nachvollziehbar, dass die Ware schon bei Erhalt im defekteren Zustand war.

Ich hoffe, diese Infos helfen dir.

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