Käuferschutz in Italien. Wie PayPal nochmal kontaktieren?
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Keine Ahnung, ob ich mit meiner Frage hier richtig bin, aber PayPal zu kontaktieren, gleicht einem 6er im Lotto.
Wir haben Schuhe in Italien gekauft und zurückgeschickt. Der Verkäufer hat auch bestätigt, dass die Ware wieder bei ihm eingetroffen ist und avisiert, dass er das Geld zurück überweisen wird. Das aber macht er seit über einem halben Jahr nicht. Daraufhin haben wir den Verkäuferschutz von PayPal kontaktiert auf dem Formular-Weg und der Fall wurde abgelehnt, weil wir keinen Einlieferbeleg von der Post haben, sondern nur die Bestätigung des Verkäufers (Mail). Außerdem hätten wir im Formular den falschen Rücksendegrund angegeben, nämlich "Ware entspricht nicht der Beschreibung". Hätte es gegeben "Passt nicht", hätten wir das gewählt. Gab es aber nicht.
Wozu gibt es einen Käuferschutz, wenn der nicht greift? Was können wir noch tun? Wir sind dankbar für jeden Tipp. Das italienische Unternehmen scheint das regelmäßig zu machen, wie wir leider erst im Nachhinein bei Trusted Shop nachgelesen haben.
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Hallo @Susanne_SAM,
vielen Dank für deinen ersten Beitrag und willkommen in unserer Community!
Ärgerlich, dass es ein Problem mit einem Verkäufer gibt.
Über den Käuferschutz kann in 2 Szenarien geholfen werden. Zum einen, wenn du Ware nicht erhältst und zum anderen, wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht. Letzteres ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Artikel in der Bestellung fehlen, wenn Artikel beschädigt sind oder ein anderes Material oder eine andere Farbe, als beschrieben haben. Wenn der Artikel grundsätzlich richtig geliefert wurde, aber nicht gepasst hat, ist dies über den Käuferschutz leider nicht abgesichert. In einem solchen Fall sollte das gesetzliche Rückgaberecht greifen. Dieses kann PayPal jedoch nicht für dich geltend machen, sondern nur du selbst gegenüber dem Verkäufer.
Sollte ein Händler in einem Fall, trotz fehlender Abweichung, eine Rückerstattung bei Rücksendung des Artikels anbieten, so wäre auf jeden Fall ein überprüfbarer Nachweis notwendig, aus dem hervorgeht, dass die Ware an die vom Händler angegebene Rücksendeadresse zugestellt wurde. Das ist im Normalfall über eine Sendungsverfolgungsnummer möglich. Eine Kopie einer Mail des Verkäufers, die Ware erhalten zu haben, ist als Nachweis leider nicht ausreichend.
Liebe Grüße
Carlo
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