Käuferschutz bei Widerruf Fernabsatzvertrag
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Hallo Shikomisan,
vielen Dank für deinen ersten Beitrag. Herzlich Willkommen in der Paypal-Community.
Danke zudem für deine durchaus interessanten Fragen bezüglich des Käufer- und Verkäuferschutzes.
Insofern du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen solltest, würde jene Stornierung, seitens des Händlers, automatisiert an uns übermittelt, auf Basis dessen dann ein automatischer buchhalterischer Einpflegungsprozess erfolgen sollte. Wünschenswert wäre natürlich in dieser Konstellation, dass das ausgeübte Recht auch eingehalten wird. Sollte der Händler die etwaige Rückzahlung, im Rahmen eines gängigen Zeitraumes, noch nicht ausgeführt haben bzw. die Ware dennoch zustellen, respektive Dienstleistung ausführen, und hier wäre eine deutliche Abweichung von der Beschreibung festzustellen, müsste hier im Rahmen des Käufer- und Verkäuferschutzes die jeweiligen Gegebenheiten geprüft werden. Es wäre aber anzuraten, sich in so einem Fall einmal im telefonischen Kundensupport oder Chat zu melden und die Möglichkeiten abklären zu lassen.
Hast du denn nur aus allgemeinem Interesse heraus gefragt oder ist dir eine solche Situation widerfahren und du erwägst nun die Inanspruchnahme des Käuferschutzes?
Wir hoffen, dass wir dir ein wenig weiterhelfen konnten und wünschen dir schonmal ein schönes Wochenende.
Bei weiteren Fragen, kannst du gern jederzeit wieder auf uns zukommen.
Viele Grüße
Marcus
Wir freuen uns auf sämtliche Anregungen, Fragen und eine freundliche und hilfreiche Kommunikation untereinander! Erkundet gern die Community, entdeckt alle neuen Funktionen sowie Services und lernt dadurch die Möglichkeiten von Paypal kennen.
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Hallo @DenizG,
vielen Dank für deine Nachfrage. Herzlich willkommen in der PayPal-Community.
Grundsätzlich könnte hier, auf Basis einer geschäftlichen Zahlung, der PayPal-Käuferschutz zur Anwendung kommen, da du ja bis dato keine Ware erhalten hast.
Ein entsprechender Konflikt kann von dir in Eigenregie in deinem PayPal-Konto, über den Chat oder den telefonischen Kundenservice eröffnet werden.
Im Rahmen eines solchen Käuferschutzfalles, würde der Verkäufer dann die Möglichkeit erhalten, durch Vorlage der Sendungsnachverfolgungsnummer sowie des Versandunternehmens, den Eingang der Ware beim Käufer nachzuweisen. Die Sendungsdaten werden entsprechend geprüft und auf Basis dessen eine faire und transparente Entscheidung für beide Seiten getroffen.
Ob du etwaige private Rücktrittsrechte als Verbraucher ausübst, liegt natürlich in deiner eigenen Entscheidungsfindung.
Die Eröffnung eines Konfliktes sowie die finale Einschaltung des Käuferschutzes obliegen, in zeitlicher Hinsicht, einem vorgegebenen Rahmen. In der ersten Phase, der Konfliktphase, ist es in der Regel beiden Parteien möglich, über einen gewissen Zeitraum, in Kommunikation zu treten. Hier könnte dann nochmals final versucht werden mit dem Händler in Kontakt zu treten. Ein Konflikt wird nach 20 Tagen automatisch geschlossen, es sei denn, es wurde innerhalb des Zeitrahmens ein Antrag auf Käuferschutz gestellt, falls beispielsweise tatsächlich kein Kontakt mehr zum Händler möglich sein sollte. Um einen Konflikt zu eskalieren, verlangen wir oft, dass seit dem Zahlungsdatum mindestens sieben Tage vergangen sind.
Solltest du also keine oder eine deutlich von der Beschreibung abweichende Ware erhalten, würde grundsätzlich der Käufer- und Verkäuferschutz zur Anwendung kommen können, insofern ein valider Käuferschutzgrund und eine geschäftliche Zahlung gegeben sind.
Ich hoffe, dass ich ein wenig zur Beruhigung beitragen konnte.
Bei weiteren Fragen, bin ich gern weiterhin für dich da.
Viele Grüße
Marcus
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Danke für deine Rückmeldung.
Dann habe ich deine Anfrage falsch eingeordnet, tut mir leid.
Insofern die "Ware deutlich von der Beschreibung abweichen" sollte, würde auch hier der Käuferschutz zur Anwendung kommen können.
Sollte es dann zu einem etwaigen Rückversand kommen, wäre dann wichtig, dass du uns, innerhalb der vorgegebenen Frist, die Sendungsnachverfolgungsnummer zur Verfügung stellst, anhand derer wir den Sendungsverlauf nachvollziehen können sowie die richtige Rücksendeadresse nutzen, welche wir dir zur Verfügung stellen. Zum anderen muss in der Regel die gesamte Ware an den Verkäufer zurückgesandt werden, um eine Erstattung des Kaufpreises zu erwirken. Die Rücksendekosten trägt in der Regel der Käufer.
Ich würde dir anraten, deinen Fall einfach mal über die Eröffnung eines Konfliktes überprüfen zu lassen. Wir würden dann mit dem Verkäufer in Kontakt treten können. Sollte am Ende womöglich doch kein valider Käuferschutzgrund vorliegen, würden dir aber noch die gängigen Möglichkeiten außerhalb von PayPal zur Verfügung stehen.
Aber eröffne gern erst einmal einen Konflikt und lass die Fachabteilung alles prüfen.
Marcus
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