Käuferschutz bei Ticketkauf (ungültiges Ticket geliefert)
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Hallo,
ich habe Konzert Tickets gekauft und per Paypal / Zahlung für Waren und Dienstleistungen bezahlt.
Bei dem Konzertbesuch stellte sich heraus, dass die gelieferten Tickets ungültig waren.
Daher habe ich einen Fall bei PayPal eröffnet, mit der Begründung:
"die Artikelbeschreibung entspricht nicht dem gelieferten Artikel"
In der Artikelbeschreibung war Datum, Veranstaltungsort und Sitzplatznummer des Konzerts angeben.
Die gelieferten Tickets waren aber ungültig. Also entspricht nach meinem Verständnis die Artikelbeschreibung
nicht dem gelieferten Artikel.
Der Verkäufer reagiert nicht. PayPal hat den Fall zu meinen ungunsten geschlossen und die Entscheidung damit
begründet, dass der "gelieferte Artikel im wesentlichen der Artikelbeschreibung entsprechen" würde.
Ist der Käuferschutz hier tatsächlich nichts Wert?
Auch den AGB von PayPal lässt sich nicht entnehmen, dass der Käuferschutz in einem solchen Fall nicht gegeben
ist. Vor allem nicht mit obiger Begründung seitens PayPal.
Hat hier jemand Rat?
Vielen Dank & viele Grüße,
Markus
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vielen Dank für deinen Beitrag. Herzlich willkommen in der PayPal-Community.
Es tut mir leid, dass hier anscheinend die Käuferschutzfälle zu euren Ungunsten entschieden wurden.
Wir versuchen stets, auf Grundlage aller vorliegenden Informationen und eingereichten Doukmente, eine faire und transparente Entscheidung für beide Seiten zu treffen.
Die Festlegung oder Ablehnung eines validen Käuferschutzgrundes, auf Basis unserer Nutzungsbestimmungen bzw. der Nutzungsrichtline, ist ein akribisch recherchierter Prozess seitens der Fachabteilung.
Im erstgenanntem Fall könnten womöglich die Nutzungs- und Stornierungsbedingungen seitens des Veranstalters in Relation gesetzt worden sein. Im zweitgenanntem Fall könnte sich die Einordnung des Zustandes von Pflanzen, während und nach dem Transport, als sicherlich schwer einzuschätzbar gestaltet haben.
Ich hoffe, dass ich euch etwas behilflich sein konnte.
Bei weiteren Fragen, bin ich gern für dich da.
Viele Grüße
Felina
Ihr seid unsere Community - wir freuen uns auf jede Interaktion von und mit euch.
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Hallo Felina,
vielen Dank für die Antwort.
Die Sachlage ist in meinem Fall doch ganz einfach. Es wurde ein Ticket geliefert, mit dem der Besuch der Veranstaltung
nicht möglich war. Das Ticket wurde per PayPal Zahlung für Waren und Dienstleistungen bezahlt.
Der Verkäufer reagiert nicht.
-> eigentlich ganz klar ein Fall pro Käuferschutz.
Nun ganz einfach zwei Fragen:
1. Warum wurde der Käuferschutz abgelehnt?
2. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, ggfl. eingeleitete Inkasso Verfahren seitens PayPal
aufgrund des Sepa Wiederspruchs, abzuwehren.
Noch kurz angemerkt. Ich bin seit vielen Jahren PayPal Nutzer und zahle bisher häufig per PayPal.
Ich kann das Verhalten seitens PayPal definitiv nicht gut heißen und werde bei weiterer Weigerung
PayPals den Käuferschutz anzuwenden, mein Konto kündigen.
Vielen Dank & viele Grüße,
Markus
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Danke für deine ausführliche Rückmeldung, @kuchlerm.
Der Ablehnungsgrund sollte in der Regel aus der letzten zugesandten Email hervorgehen. An dieser Stelle kann keine detaillierte Bewertung, aus datenschutzrechtlichen Gründen heraus, deines Falles erfolgen. Jenes sollte bitte über die entsprechende Fachabteilung erfolgen. Danke für dein Verständnis im Voraus.
Die Kollegin hatte nur angemerkt, dass hier wahrscheinlich die Nutzungsrichtlinien und Stornierungsbedingungen des Veranstalters in die Fallentscheidung mit einbezogen wurden. Auch das Widersprechen der Lastschrift hat entsprechende Auswirkungen auf den Käuferschutz. Hier war also wahrscheinlich kein valider Käuferschutzgrund gegeben und du hast der Lastschrift widersprochen.
Dir stehen in einem solchen Fall noch die gängigen Möglichkeiten außerhalb von Paypal zur Verfügung. So könntest du den Weg einer Onlineanzeige weiterverfolgen, dich an den spezifischen Verbraucherschutz wenden oder nochmals mit dem Händler in Verbindung treten, um deine etwaigen Stornierungsmöglichkeiten in Erfahrung zu bringen.
Viele Grüße
Marcus
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Danke auch für deine Rückmeldung, @FrankW2.
Du hast also von der Möglichkeit der Neubewertung, auf Basis eines Widerspruchs gegen die Fallentscheidung, Gebrauch gemacht.
Wie oben bereits erwähnt, basiert jede Entscheidung auf einem akribischem Abwägungsprozess seitens der Fachabteilung. Dabei werden sehr viele Faktoren mit einbezogen und alle eingereichten Informationen und Dokumente ausgewertet.
Ich bedanke mich nochmals für deine Nachsicht und wünsche dir noch eine schöne Woche.
Viele Grüße
Marcus
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Ja, so ist es.
Diese telefonische Erörterung war hilfreich (... vielleicht noch ein Idee für Markus). Ich hoffe, dass sie nun auch zum gewünschten Ergebnis führt. Ich habe es so verstanden, dass es letztlich wohl entscheidend ist, dass die beanstandete Ware nachweislich an den Anbieter zurückgeschickt wird. Das wird von mir auch umgehend erledigt, sobald mir die entsprechenden Daten und Hinweise per Mail zugehen.
In der Käuferschutzabwicklung ist diese Notwendigkeit für mich so nicht deutlich geworden.
Viele Grüße
FrankW2
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Danke nochmal für das Feedback.
Genau, sollte seitens der Fachabteilung auf einen etwaigen Rückversand entschieden werden, würden wir dir die Rücksendeadresse zur Verfügung stellen. Die Rücksendeadresse erhalten wir nach Anfrage direkt vom Händler. Entscheidend ist dann im weiteren Verlauf, dass du uns, innerhalb der vorgegebenen Frist, die Sendungsnachverfolgungsnummer zur Verfügung stellst, anhand derer wir den Sendungsverlauf nachvollziehen können. Zum anderen muss in der Regel die gesamte Ware an den Verkäufer zurückgesandt werden, um eine Erstattung des Kaufpreises zu erwirken. Die Rücksendekosten trägt, in der Regel, der Käufer.
Marcus
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