Guten Morgen Hello371,
willkommen in unserer Community.
Gutscheine sind ein nicht so einfaches Thema. Bei Zahlungsäquivalenten gilt der Käuferschutz nicht. Frage am besten hierfür in der Käuferschutzabteilung nochmal nach, um ganz sicher zu gehen.
Liebe Grüße
Susann
Wenn ich als Käufer den gezahlten Betrag als "Waren erhalten" markiere und das Geld freigebe, geht mir dann der Käuferschutz verloren?
Es geht hier um einen Gutschein den ich bereits erhalten habe. Ich befürchte jedoch, dass dieser doppelt verkauft werden könnte. Danke
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