Internet Betrug
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Hallo marmos,
herzlich willkommen in der Online-Community von PayPal und vielen Dank für deinen ersten Beitrag. 🙂
Es tut uns leid zu lesen, dass du solche Erfahrungen mit einem Verkäufer machen musstest.
Da du deine zweite Transaktion via "Freunde und Familie" gesendest hast, wäre es hier leider nicht möglich, einen Antrag auf Käuferschutz zu stellen, da es sich hierbei um eine private Zahlung handelt. Diese könnten wir vom Empfänger nicht für dich zurückfordern.
Anhand deiner Schilderung hast du selbst die Zugangsdaten erhalten. Eröffnest du nun einen Käuferschutzfall zu deiner ersten Zahlung und kann uns der Verkäufer nachweisen, dass die digitale Ware bei dir ankam, dann könnte auch hier der Käuferschutz nicht greifen. Der andere Geschädigte hätte melden sollen, dass er keine Ware erhalten hat.
Eine Klärung in deinem Fall könnte daher lediglich außerhalb von PayPal erfolgen. Beispielsweise über den Rechtsweg.
Liebe Grüße
Stina
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