Haben einer Zahlung beigefügte Nachrichten rechtliche Haltung?

Newuhh
Beitragsleistender
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Hallo!

Ich habe soeben versucht, digitale Güter (Einen Account eines Videospiels) von jemandem zu erwerben. Ich habe die Zahlung als Güter & Dienstleistungen geschickt, jedoch wollte der Verkäufer, dass ich der Zahlung eine Nachricht beifüge, die lautet wie folgt: "This is a payment for a virtual (intangible) item. Physical shipment is not required. I understand that this is a non-refundable transaction. By sending this payment, I agree that I have already received the item and I am pleased with my purchase and the item is as described. will not chargeback as the transaction is complete. I confirm that I am the owner of this account and I authorize this payment as I continue to proceed with the payment. If I chargeback, it would be considered fraud."

Nun hat mich der Verkäufer sofort nach Erhalt der Zahlung blockiert und ich habe meine Ware natürlich nicht erhalten und habe sofort einen Fall mit PayPal für eine Rückzahlung geöffnet, zusammen mit den Screenshots unserer Unterhaltung und seinem Profil, wo zu sehen ist, dass er mich blockiert hat. Nun wollte ich wissen ob jemand weiß, ob ich mir mit dieser Nachricht selbst ins Bein geschossen habe und PayPal deshalb die Rückzahlung ablehnen wird?

Vielen Dank

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PayPal_Isa
Moderator
Moderator

Hallo @Newuhh,

 

vielen Dank, dass du dich an unserer Community gewandt hast. Ich kann nachvollziehen, dass es ärgerlich ist, solltest du deine digitale Ware nicht erhalten haben.

 

Im Normalfall sollte der von dir eingefügte Text nicht zur Fallentscheidung herangezogen werden können. Bei einem Käuferschutzfall für digitale Ware ist es im Regelfall so, dass der Verkäufer uns einen Nachweis erbringen müsste, dass die Ware an dich weitergegeben wurde.

 

Liebe Grüße

Isa


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1 ANTWORT 1
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PayPal_Isa
Moderator
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Hallo @Newuhh,

 

vielen Dank, dass du dich an unserer Community gewandt hast. Ich kann nachvollziehen, dass es ärgerlich ist, solltest du deine digitale Ware nicht erhalten haben.

 

Im Normalfall sollte der von dir eingefügte Text nicht zur Fallentscheidung herangezogen werden können. Bei einem Käuferschutzfall für digitale Ware ist es im Regelfall so, dass der Verkäufer uns einen Nachweis erbringen müsste, dass die Ware an dich weitergegeben wurde.

 

Liebe Grüße

Isa


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