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Hi @Lilablume16,
danke für deinen Beitrag und herzlich willkommen in unserer Community.
Freut mich, dass im Verlauf deines Falls doch noch eine Zustellung erfolgt ist.
Zur weiteren Klärung wäre unser Käuferschutz nur anwendbar, wenn die Ware, die du erhalten hast, erheblich vom Angebot abweicht, also beispielsweise etwas fehlt, Ware kaputt ist oder auch falsche Ware geschickt wurde. Gefällt sie dir aber nur einfach nicht, wäre das, wie du schon erwähnt hast, ein Widerruf-Anliegen. Zur Klärung dessen ist unser Käuferschutz nicht nutzbar. Hierzu müsste die Klärung direkt mit dem Verkäufer erfolgen, außerhalb von PayPal.
Rein technisch könntest du natürlich trotzdem im Fall angeben, dass du etwas zurückgeben möchtest, weil es dir nicht gefällt. Es kann dann vorkommen, dass der Verkäufer dir über PayPal die Chance anbietet eine Retoure durchzuführen. Dabei ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass er eine vollständige Retoure aller Waren anfordert, statt nur eine teilweise. Würde der Verkäufer die Meldung aber ablehnen und einer meiner Kollegen bekäme den Fall zur Bearbeitung auf den Tisch, dürfte er abgelehnt werden, da kein gültiger Käuferschutzgrund mehr vorliegt.
Ich hoffe, diese Infos helfen dir.
Liebe Grüße
Clara
Falls diese Antwort hilfreich war, verteile gern einen Kudo oder akzeptiere sie als Lösung. Komm gern wieder vorbei und hilf auch anderen Nutzern!

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Zur weiteren Klärung wäre unser Käuferschutz nur anwendbar, wenn die Ware, die du erhalten hast, erheblich vom Angebot abweicht, also beispielsweise etwas fehlt, Ware kaputt ist oder auch falsche Ware geschickt wurde. Gefällt sie dir aber nur einfach nicht, wäre das, wie du schon erwähnt hast, ein Widerruf-Anliegen. Zur Klärung dessen ist unser Käuferschutz nicht nutzbar. Hierzu müsste die Klärung direkt mit dem Verkäufer erfolgen, außerhalb von PayPal.
Rein technisch könntest du natürlich trotzdem im Fall angeben, dass du etwas zurückgeben möchtest, weil es dir nicht gefällt. Es kann dann vorkommen, dass der Verkäufer dir über PayPal die Chance anbietet eine Retoure durchzuführen. Dabei ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass er eine vollständige Retoure aller Waren anfordert, statt nur eine teilweise. Würde der Verkäufer die Meldung aber ablehnen und einer meiner Kollegen bekäme den Fall zur Bearbeitung auf den Tisch, dürfte er abgelehnt werden, da kein gültiger Käuferschutzgrund mehr vorliegt.
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