Gilt der Käuferschutz, auch wenn man Ware zurücksendet, weil sie nicht gefällt?

Lilablume16
Beitragsleistender
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Oben steht die Frage ich frag trotzdem noch mal. Ich glaub das wurde hier öfter beantwortet. Nicht dass man da doch was falsch macht. Also Fall ist eröffnet weil Ware nicht gekommen ist. Jetzt ist die Ware angekommen. Fall ist immer noch geöffnet und ich könnte jetzt Käuferschutz anmelden oder den Fall eben schließen, weil die Ware ja angekommen ist und meine Frage ist eben die da mir einiges aus der Bestellung nicht gefällt möchte ich das zurücksenden. Habe aber Sorge, dass die wieder so Probleme machen und vielleicht das Geld nicht Erstatten Jetzt meine Frage soll man den Fall dann offen lassen oder soll ich den jetzt schließen weil wenn er einmal geschlossen ist ist er eher zu oder gilt das in dem Falle nicht wenn man Ware zurücksendet, weil sie nicht gefällt also den normalen Widerruf ausübt Ich glaub, da gilt der Käuferschutz sowieso nicht. Dann könnte ich ja theoretisch jetzt den Fall schließen, oder Kann mir da jemand mal helfen?
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PayPal_Clara
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Hi @Lilablume16,

 

danke für deinen Beitrag und herzlich willkommen in unserer Community.

Freut mich, dass im Verlauf deines Falls doch noch eine Zustellung erfolgt ist.

Zur weiteren Klärung wäre unser Käuferschutz nur anwendbar, wenn die Ware, die du erhalten hast, erheblich vom Angebot abweicht, also beispielsweise etwas fehlt, Ware kaputt ist oder auch falsche Ware geschickt wurde. Gefällt sie dir aber nur einfach nicht, wäre das, wie du schon erwähnt hast, ein Widerruf-Anliegen. Zur Klärung dessen ist unser Käuferschutz nicht nutzbar. Hierzu müsste die Klärung direkt mit dem Verkäufer erfolgen, außerhalb von PayPal.

Rein technisch könntest du natürlich trotzdem im Fall angeben, dass du etwas zurückgeben möchtest, weil es dir nicht gefällt. Es kann dann vorkommen, dass der Verkäufer dir über PayPal die Chance anbietet eine Retoure durchzuführen. Dabei ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass er eine vollständige Retoure aller Waren anfordert, statt nur eine teilweise. Würde der Verkäufer die Meldung aber ablehnen und einer meiner Kollegen bekäme den Fall zur Bearbeitung auf den Tisch, dürfte er abgelehnt werden, da kein gültiger Käuferschutzgrund mehr vorliegt.

Ich hoffe, diese Infos helfen dir.

Liebe Grüße
Clara 


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PayPal_Clara
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Zur weiteren Klärung wäre unser Käuferschutz nur anwendbar, wenn die Ware, die du erhalten hast, erheblich vom Angebot abweicht, also beispielsweise etwas fehlt, Ware kaputt ist oder auch falsche Ware geschickt wurde. Gefällt sie dir aber nur einfach nicht, wäre das, wie du schon erwähnt hast, ein Widerruf-Anliegen. Zur Klärung dessen ist unser Käuferschutz nicht nutzbar. Hierzu müsste die Klärung direkt mit dem Verkäufer erfolgen, außerhalb von PayPal.

Rein technisch könntest du natürlich trotzdem im Fall angeben, dass du etwas zurückgeben möchtest, weil es dir nicht gefällt. Es kann dann vorkommen, dass der Verkäufer dir über PayPal die Chance anbietet eine Retoure durchzuführen. Dabei ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass er eine vollständige Retoure aller Waren anfordert, statt nur eine teilweise. Würde der Verkäufer die Meldung aber ablehnen und einer meiner Kollegen bekäme den Fall zur Bearbeitung auf den Tisch, dürfte er abgelehnt werden, da kein gültiger Käuferschutzgrund mehr vorliegt.

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