Frage zum Käuferschutz und gesendetem Artikel

Saramonn
Beitragsleistender
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Hallo zusammen,

 

Ich habe einige Artikel aus dem Ausland bestellt. Der Verkäufer hat die Artikel nach langer Zeit und leeren Versprechungen, wie "nächste Woche garantiert" nicht versendet. Ich habe jetzt einen Konflikt geöffnet. Einen Tag nach der Eröffnung des Konfliktes hat der Verkäufer auf einmal 2 Pakete an mich losgeschickt. Ich habe jetzt 20 Tage zeit einen Antrag auf Käuferschutz zu stellen. Ich gehe aber davon aus, dass die Artikel länger brauchen werden, bis sie bei mir ankommen (als die 20 Tage) bis ich die Artikel prüfen kann. Wie soll ich jetzt vorgehen?

 

Vielen Dank im voraus.

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1 ANTWORT 1

PayPal_Marcus
Moderator
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Hallo @Saramonn,

 

vielen Dank für deine durchaus wichtige Nachfrage zum Bereich des Käufer- und Verkäuferschutzes. Herzlich willkommen in der PayPal-Community.

 

Wir du richtigt dargestellt hast, obliegen die Eröffnung eines Konfliktes sowie die finale Einschaltung des Käuferschutzes einem vorgegebenem Rahmen. In der ersten Phase, der Konfliktphase, ist es in der Regel beiden Parteien möglich, über einen gewissen Zeitraum, in Kommunikation zu treten. Ein Konflikt wird nach 20 Tagen automatisch geschlossen, es sei denn, es wurde ein Antrag auf Käuferschutz gestellt. Diese Frist ist essentiell bezüglich des weiteren Werdegangs des Falles. Um einen Konflikt zu eskalieren, verlangen wir oft, dass seit dem Zahlungsdatum mindestens sieben Tage vergangen sind, du solltest die Frist von 20 Tagen aber unbedingt einhalten. Der weitere zeitliche Rahmen wird dann auf Basis des individuellen Falles festgelegt. Wenn du also einen Antrag auf Käuferschutz gestellt hast, würde der Verkäufer eine Frist von mehreren Tagen gesetzt bekommen, um anhand der Sendungsdaten den Eingang der Ware bei dir nachzuweisen. Es kommen also zu den 20 Tagen, insofern du diese Frist ausreizen möchtest, erneut einige Bearbeitungstage hinzu. Selbst diese Frist könnte womöglich noch einmal angepasst werden können, wenn die Artikel beispielsweise nachweislich losgeschickt, aber noch nicht final zugestellt wurden.

 

Mach dir da also bezüglich der Fristsetzung keine Sorgen. Diese wird fair und transparent im individuellen Fall festgelegt.

 

Wenn du die Ware erhalten hast und jene deutlich von der Beschreibung abweichen würde, könnte der Käuferschutzgrund angepast werden können. Du solltest dir also auch in der Hinsicht keine Sorgen machen müssen.

 

Ich hoffe, dass ich etwas zur Beruhigung beitragen konnte und wünsche dir noch einen guten Start in die Woche.

 

Bei weiteren Fragen, bin ich gern für dich da.

 

Viele Grüße

Marcus


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