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Hallo,
ich habe einen sehr merkwürdigen Fall und möchte gerne eure Einschätzung dazu wissen.
Es wurde von mir ein Smartphone mit Handyhülle über Kleinanzeigen gekauft. Per Paypal mit Käuferschutz.
Angekommen ist ein A3 Umschlag von Amazon, der schon einmal verwendet wurde und an der Öffnung mit einem
dünnen Tesafilmstreifen verschlossen wurde.
Offenbar hat sich wärend dem Transport diese Klebestreifen gelöst und das Smartphone ist entweder entwendet
worden oder rausgefallen.
Eingetroffen ist jedenfalls besagter Umschlag halb geöffnet und darin befand sich nur die Handyhülle.
Daraufhin habe ich mich an den Verkäufer gewandt, der meinte ich müsse das DHL melden, es wäre ja versichert.
Das habe ich dann und bekam dort die Aussage, das müsste der Versender melden.
Der Versender hat sich quergestellt und auch sonst nur blockiert, hat nicht mal eingesehen das Ding grob fahrlässig
verpackt zu haben.
Daraufhin habe ich zuerst einen Fall eröffnet - Ware nicht erhalten - wurde abgelehnt mit der Begründung, dass in der
Sendungsnummer dies als zugestellt deklariert wurde.
Dann habe ich den Fall geändert auf :Ware entspricht nicht der Beschreibung, nochmal alles genau beschrieben mit
Bildern von Kleinanzeigen, von dem Umschlag usw.
Jetzt hat Paypal gesagt, ich solle Strafanzeige stellen und dazu den Nachweis hochladen.
Ok, auch das habe ich gemacht und die Strafanzeige hochgeladen.
Es verging etwa 1 Tag und dann bekam ich plötzlich eine Nachricht, dass der Verkäufer mir eine volle Rückzahlung angeboten hat.
Dazu solle ich die Ware zurück schicken!
Wie bitte??? Ich soll also die nicht erhaltene Ware gegen meine Kosten zurück schicken??
Ich habe daraufhin Paypal kontaktiert...Ja, das wäre immer so, bei Rückzahlungen müsse der Käufer die Kosten tragen.
Das war das Statement von Paypal!
So würde mich mal interessieren, wie es jetzt eurer Meinung weitergeht. Hattet ihr sowas schon einmal?
Der Fall steht in Prüfung.
Seit Wochen kein Handy, kein Geld.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
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Hi @Bensons79,
danke für deinen Beitrag und willkommen in unserer Community.
Dass du eine unvollständige Lieferung erhalten hast, tut mir leid zu lesen. Gut, dass der Großteil der Klärung für den Fall bereits abgeschlossen werden konnte.
Der von dir beschriebene bisher abgelaufene Prozess ist so, wie es bisher geschehen ist, erst mal normal für PayPal. Als Nachweis für die unvollständige Lieferung braucht PayPal eine Polizeianzeige, aus der auch genau diese Details hervorgehen. Da es in deinem Fall aber nicht darum geht, dass du einen leeren Umschlag erhalten hast, sondern eine unvollständige Lieferung, ist der Fall mit der Anzeige noch nicht abgeschlossen.
Der Artikel, den du erhalten hast, auch wenn es der Artikel mit geringerem Wert ist, kann nicht einfach in deinem Besitz bleiben, während du eine vollständige Rückzahlung erhältst. Daher muss dieser Artikel auch nachweislich an den Verkäufer retourniert werden. Du sollst also nicht den Artikel retournieren, den du nicht erhalten hast, sondern den Teil der Bestellung, der ankam.
Dass die Rücksendekosten vom Käufer selbst getragen werden müssen, ist ebenfalls korrekt. PayPal kann nur die Zahlung vom Händler zurückfordern, die auch über PayPal an ihn geschickt wurde. Zusätzliche Kosten müssen daher gegebenenfalls selbst getragen werden.
Falls du dazu weitere Fragen hast, lass es mich gern wissen.
Liebe Grüße
Clara
Falls diese Antwort hilfreich war, verteile gern einen Kudo oder akzeptiere sie als Lösung. Komm gern wieder vorbei und hilf auch anderen Nutzern!
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Anscheinend hat Paypal gar kein Interesse daran, Sachverhalte zu klären und den Kunden zu ihrem Recht zu verhelfen.
Der Hinweis auf irgendeine Sendungsnummer entspricht auch nicht dem Fernabsatzgesetz und dem EU-Recht. Der Absender muß beweisen (anhand meiner Unterschrift), daß ich die Ware in Empfang genommen habe. Dies wird von Palpal unterlaufen !
Kennt jemand eiinen guten Anwalt ?
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Dass du eine unvollständige Lieferung erhalten hast, tut mir leid zu lesen. Gut, dass der Großteil der Klärung für den Fall bereits abgeschlossen werden konnte.
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Der Artikel, den du erhalten hast, auch wenn es der Artikel mit geringerem Wert ist, kann nicht einfach in deinem Besitz bleiben, während du eine vollständige Rückzahlung erhältst. Daher muss dieser Artikel auch nachweislich an den Verkäufer retourniert werden. Du sollst also nicht den Artikel retournieren, den du nicht erhalten hast, sondern den Teil der Bestellung, der ankam.
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