Erhalt der Ware bestätigen
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Servus,
Ich hätte mal eine ganz kurze Frage: Ich habe bis vor kurzem ca. 2 Überweisungen mit Käuferschutz getätigt, einer der Überweisungen möchte eine "Erhalt der Ware bestätigen" haben. Nun ist meine große Frage: Habe ich dennoch, wenn ich das Bestätige, ein recht auf mein Käuferschutz oder eher nicht?
Danke vorab für die ganzen Antworten.
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Ahoi Roman231,
vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Online-Community.
Wenn du den Erhalt der Ware bestätigst, gibst du damit an, die Ware erhalten zu haben. Kannst aber, wenn du die Ware nun doch nicht erhalten hast, danach keinen Anspruch wegen Nichterhalt der Ware stellen, daher ist es empfehlenswert, diesen erst zu bestätigen, wen du die Ware erhalten hast.
Du kannst einen Fall trotzdem noch aufgrund von Artikel entspricht nicht der Beschreibung eröffnen.
Liebe Grüße
Josi
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