Erhalt bestätigt trotzdem Käuferschutz?
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Aber klar doch.
Es ist doch selbstverständlich, dass man einen Antrag auf "nicht mit der Angebotsbeschreibung übereinstimmen" erst dann stellen kann, wenn man die Ware auch erhalten hat.
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Meine erste Antwort war etwas vorschnell und eher falsch 😞
Natürlich sollst Du nicht "alles ist zu ihrer Zufriedenheit?" bestätigen, wenn dem nicht so ist.
Bevor Du diese Frage mit Ja/ok beantwortest, solltest Du die Ware gründlich prüfen.
Es ist zwar nicht ausdrücklich von Paypal beschrieben, dass mit dem "ja/ok" der Käuferschutz endet - aber faktisch ist das in den meisten Fällen so.
Der Käuferschutz bezieht sich vor allem auf offensichtliche Mängel: keine Lieferung, unvollständige Lieferung, Falschlieferung oder Abweichungen von der Beschreibung. Diese Mängel kann man (fast immer) spätestens dann feststellen, wenn man die Ware in den Händen hält.
Versteckte Mängel, also Mängel, die sich erst später zeigen, sind bei Käufen durch die gesetzliche Gewährleistung abgedeckt. In solchen Fällen gibt es keinen Paypal Käuferschutz. Gewerbliche Verkäufer können diese gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen - private Verkäufer schon.
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Es ist so wie @Ulli_T es beschrieben hat: Der Käuferschutz schützt Dich nur davor, keine, bereits bei Lieferung defekte oder ganz falsche Ware zu erhalten - z.B. einen Ziegelstein anstelle eines Fotoapparats. Der Käuferschutz schützt Dich aber nicht davor, dass der Fotoapparat irgendwann in naher Zukunft kaputt geht.
Daher bei Empfang immer die Ware soweit wie möglich überprüfen. Wenn Defekte erst nach Wochen oder gar Monaten feststellbar sind, stellt sich sowieso die Frage, ob der Defekt schon bei Lieferung vorhanden war. In den allermeisten Fällen dürfte es unmöglich sein, dies zu beweisen.
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