Ebay Kleinanzeigen Betrug

Hoki66
Beitragsleistender
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Hallo zusammen, ich habe letzte Woche etwas auf EBay-Kleinanzeigen erworben und mit dem PayPal-Käuferschutz gezahlt. Nach dem ich meine Adresse genannt habe, hat sich der Verkäufer ein paar Tage nicht mehr gemeldet. Dann habe ich nachgefragt, wann sich das Paket auf den Weg macht, darauf kam die Antwort „Gleich sofort“. Ich fragte nach einer Sendungsnummer und habe keine erhalten. Danach fiel mir auf, dass der Verkäufer das Angebot auch nicht rausgenommen hat, sondern den Preis sogar noch erhöht hat in der Anzeige. Später bekam ich eine E-Mail von EBay, dass der Account gesperrt wurde. Daraufhin habe ich mir das Geld von Paypal zurückgeholt und habe es auch erhalten. Nun hat mir der Verkäufer über meine Paypal-Adresse geschrieben, mit einer neuen Email und verlangt das Geld zurück, sobald das Paket ankommt. Eine Sendungsnummer hat er aber immer noch nicht mitgeschickt 😉. Sollte ich das Geld nicht senden, würde er strafrechtlich vorgehen. Außerdem solle ich dann das Geld an eine andere Paypal-Adresse senden, als es vorher war. Außerdem verwendet der Verkäufer 3 unterschiedliche Vornamen und die unterschiedlichsten Email-Adresse. Würdet ihr auch davon ausgehen, dass es sich um einen Betrüger handelt? Ich gehe nicht davon aus, dass ich noch ein Paket erhalten werde. Muss ich noch etwas beachten? Wenn der Verkäufer Paypal nachweisen kann, dass das Paket doch verschickt wurde, meldet sich Paypal dann erneut bei mir? Vielen Dank für eure Mithilfe!
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1 ANTWORT 1

PayPal_Marcus
Moderator
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Hallo Hoki66,

 

vielen Dank für deinen ersten Beitrag. Herzlich Willkommen in der Paypal-Community.

 

Es stellt grundsätzlich unsere oberste Priorität dar, auf der Grundlage aller eingereichten Informationen und Unterlagen, eine für beide Seiten faire und transparente Entscheidung zu treffen. Hier ist ja anscheinend der Käuferschutzfall bereits deinen Gunsten entschieden worden. Der Verkäufer sollte die Gelegenheit erhalten haben, entsprechende Sendungsdaten zur Verfügung zu stellen, welches gegebenenfalls nicht in der vorgegebenen Frist erfolgt ist. Die Einhaltung der Fristen ist aber essentiell und im Normalfall für alle Parteien bindend.

 

Der Verkäufer hat grundsätzlich die Möglichkeit, innerhalb der entsprechenden Frist, Unterlagen einzureichen, welche einer Änderung der Fallentscheidung dienlich wären. Der gesamte Prozess würde dann aber über unseren Service laufen und über den Emailverkehr kommuniziert werden. Bezüglich der etwaigen Forderungen seitens des Verkäufers, sollte auf die Widerspruchsmöglichkeit verwiesen werden.

 

Wir hoffen, dass wir dich ein wenig beruhigen konnten und wünschen dir noch eine schöne Woche.

 

Bei weiteren Fragen, sind wir gern für dich da.

 

Viele Grüße

Marcus


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