Betrugsmasche Ukraine Käuferschutz ausgehebelt
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Ich habe vor kurzem eine Uhr über die Verkaufsplattform Ebay-Kleinanzeigen erworben. Ein Tag später hat mich die Verkaufsplattform Ebay-Kleinanzeigen informiert, dass es sich bei dem Verkauf um einen Internetbetrug gehandelt hat. Eine Strafanzeige gegen den Verkäufer wurde bereits erstattet.
Der Verkäufer gab als seinen Wohnort Deutschland an. Da ich grundsätzlich niemals bei fremden Personen über die Option "Freunde & Familie" für Dienstleistungen bezahle, sollte die Zahlung über die Option "Waren & Dienstleistung" erfolgen.
Leider, wie ich erst nach der Schadensmeldung festgestellt habe, hat PayPal bei einigen (offensichtlich in der Ukraine ansässigen) Verkäufern die Möglichkeit der Zahlungen über "Waren & Dienstleistung" automatisch unterdrückt und gleichzeitig die Überweisung über die Option "Freunde & Familie" ohne Käuferschutz abgewickelt.
Wenn es bei PayPal technisch möglich ist, dass bei einigen Verkäufern Zahlungen über "Waren & Dienstleistung" automatisch (ohne den Kunden darüber zu informieren) unterdrückt werden und gleichzeitig die Option "Freunde & Familie" durch das System vorgegeben wird, kann von einer bewussten, selbständigen und freiwilligen Autorisierung durch den Kunden nicht ausgegangen werden. Erst bei einer nochmaligen Überprüfung des Bezahlungsprozesses habe ich festgestellt, dass anders als bei sonstigen Zahlungsvorgängen, eine Abfrage, ob die Zahlung an Familie und Freunde oder an einen geschäftlichen Kontakt erfolgen soll nicht erfolgte. Vielmehr war - an anderer Stelle als üblich - in sehr kleinen, dünnen hellgrauen Buchstaben voreingestellt „Geld an einen Freund senden“. Dies war für mich als Verbraucher nicht erkennbar. Da es sich bei den Zahlungsbedingungen von PayPal um AGBen handelt, ist deren Wirksamkeit anhand der §§ 305 ff. BGB zu messen. Bei der vorgenannten Klausel handelt es sich um eine überraschende und nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages für den Verbraucher nicht ausreichend kenntlich gemachte Klausel im Sinne des § 305c BGB, womit diese unwirksam ist.
Durch Unterlassen der gebotenen Aufklärung hat PayPal zudem als Finanzdienstleister eine nicht seinem tatsächlichen Willen entsprechende und damit irrtümlich abgegebene Willenserklärung des Kunden im Sinne des § 119 Abs. 1 BGB ausgelöst, was dazu führt, dass das Rechtsgeschäft angefochten werden kann, was ich auch gemacht habe. Aufgrund des vorgenannten forderte ich PayPal auf, mir den gezahlten Betrag innerhalb von 14 Tagen zu erstatten.
Eine sachliche Stellungnahme von PayPal zu der Beschwerde ist nicht erfolgt.
Ich sehe mich gezwungen, die Verbraucherschutzbehörde über diesen Vorfall zu informieren.
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eBay-Kleinanzeigen braucht leider viel zu lange, um zu reagieren.
Ich hatte denen kürzlich 2 Wochen lang immer wieder verdächtige Anzeigen gemeldet.
Die wurden dann leider erst nach 2-4 Stunden entfernt.
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@GoethesGarten: Es zeugt schon von ziemlicher Dumheit, hier solche oberschlauen Texte zu posten. Das hier vorgefallene hat mit Gier und fehlendem Hirn nichts zu tun. Hättest Du Dein Hirn eingeschaltet und hier mal ein wenig gelesen, hättest vermutlich auch Du das erkannt.
Und jetzt leg Dich wieder hin und schwaller zuhause weiter.
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