Habe über Packlink ein Päckchen mit DPD verschickt. Mit Paypal bezahlt und natürlich für die Zahlung die AGB´S von Packlink anerkannt....u.a.die Einzugsermächtigung bei Paypal. Preis der Sendung war 10 Euro. Einen Monat später zieht mir packlink weitere 53 Euro über Paypal ab, da angeblich das Päckchen mit den Maßen, 60x50x 80 EINEN Centimeter auf jeder Seite zu groß gewesen sein.
Paypal kann nichts machen da ich ja die Einzugsermächtigung gegeben haben. Packlink gibt mir keinen Beweis, dass das Päckchen tatsächlich größer war (ist auch nicht korrekt, da ich hier den gleichen Karton nochmal habe und nachgemessen, definitiv 2 cm kleiner als ich selber angegegen hatte!!!!)
Packlink fordert von mir, wohlgemerkt nach einem Monat, Fotos mit Versandlabel des von mir damals verschickten Päckchens. Dieses ist leider beim Empfänger nach einem Monat entsorgt. Packlink geht auf nichts ein. Ich habe Anzeige bei der Polizei erstattet wegen Betrug, aber gibt es eine Möglichkeit meine 50 Euro zurück zu bekommen, denn letztlich habe ich über Paypal bezahlt und die Ware im Päckchen hatte nicht mal den Wert, den ich jetzt für den Versand abgezogen bekommen habe. Danke
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn Du der Firma eine Einzugsermächrigung für Dein PayPal-Konto gegeben hast, dann waren sie wohl berechtigt, jede zukünftige Forderung abzubuchen. Über PayPal ist die Chance daher eher gering, etwas zu erreichen. Ich würde jedenfalls erstmal die Einzugsermächrigung entziehen, siehe https://www.paypal.com/de/smarthelp/article/so-stornieren-sie-ein-abonnement-oder-eine-vereinbarung-...
Dir bleibt aber natürlich der normale Rechtsweg gegenüber dem Versandunternehmen. Ich kann nicht beurteilen, ob die Nachforderung berechtigt war, aber wenn Du der Meinung bist, dass sie unberechtigt war, kannst Du der (bereits eingezogenen) Forderung widersprechen, eine Rückzahlung fordern, am besten unter Fristsetzung, damit das Unternehmen in Verzug kommt, wenn es nicht zurückzahlt. Nach Ablauf der Frist stehen dann juristische Mittel zur Verfügung, z.B. mahnbescheid, Schreiben vom Rechtsanwalt, Zivilklage, etc. - alles das erzeugt erstmal weitere Kosten auf Deiner Seite und ob Du vor Gericht letztlich Recht bekommst, kann ich nicht sagen (sofern sich die Firma auch nach Mahnbescheid ider R chtsanwaltschreiben sturr stellt, landet alles letztlich vor Gericht). Dazu müsste man Deinen konkreten Fall genauer anschauen (AGB des Versenders, warum das nicht bereits bei Abgabbe des Pakets an den Versanddienstlwister aufgefallen ist, rechtliche Einschätzung, genaue Begründung der Versandfirma, etc.). Rechtsberatung erhälst Du von einem Rchtsanwalt Deiner Wahl (ich bin kein Rechtsanwalt!) oder einer Verbraucherberatung.
Wenn Du der Firma eine Einzugsermächrigung für Dein PayPal-Konto gegeben hast, dann waren sie wohl berechtigt, jede zukünftige Forderung abzubuchen. Über PayPal ist die Chance daher eher gering, etwas zu erreichen. Ich würde jedenfalls erstmal die Einzugsermächrigung entziehen, siehe https://www.paypal.com/de/smarthelp/article/so-stornieren-sie-ein-abonnement-oder-eine-vereinbarung-...
Dir bleibt aber natürlich der normale Rechtsweg gegenüber dem Versandunternehmen. Ich kann nicht beurteilen, ob die Nachforderung berechtigt war, aber wenn Du der Meinung bist, dass sie unberechtigt war, kannst Du der (bereits eingezogenen) Forderung widersprechen, eine Rückzahlung fordern, am besten unter Fristsetzung, damit das Unternehmen in Verzug kommt, wenn es nicht zurückzahlt. Nach Ablauf der Frist stehen dann juristische Mittel zur Verfügung, z.B. mahnbescheid, Schreiben vom Rechtsanwalt, Zivilklage, etc. - alles das erzeugt erstmal weitere Kosten auf Deiner Seite und ob Du vor Gericht letztlich Recht bekommst, kann ich nicht sagen (sofern sich die Firma auch nach Mahnbescheid ider R chtsanwaltschreiben sturr stellt, landet alles letztlich vor Gericht). Dazu müsste man Deinen konkreten Fall genauer anschauen (AGB des Versenders, warum das nicht bereits bei Abgabbe des Pakets an den Versanddienstlwister aufgefallen ist, rechtliche Einschätzung, genaue Begründung der Versandfirma, etc.). Rechtsberatung erhälst Du von einem Rchtsanwalt Deiner Wahl (ich bin kein Rechtsanwalt!) oder einer Verbraucherberatung.
Ich frage mich immer, warum man bei Drittanbietern kauft und nicht direkt beim Transportdienstleister.
Gibts die Dienstleistung über Packlink günstiger?
Wenn die Ermittlungen der Polizei den Vorwurf des Betrugs bestätigen würden, wäre ich schon sehr überrascht.
Genau genommen würde es mich wundern, wenn da überhaupt gründlicher ermittelt würde.
Auch wenn ich verstehen kann, dass man über diese (möglicherweise unberechtigte) Nachforderung verärgert ist, ist das noch lange kein Beleg für einen Betrug. Dazu gehört nämlich zwingend ein Vorsatz.
Dabei will ich überhaupt nicht behaupten, dass es den nicht gegeben haben könnte. Nur kann man den - vor allem in einem Einzelfall - kaum beweisen.
Besser sollte man in so einem Fall die Zahlung über das Kreditkartenunternehmen zurückbuchen lassen.
Dann muss nämlich dieses Unternehmen dem Geld hinterherlaufen und im Zweifel die Berechtigung zur Abbuchung belegen.
Ich erwarte von der Polizei, ehrlich gesagt, auch nichts, aber ich habe meine Pflicht getan und jetzt liegt es im Ermessen der Staatsanwaltschaft. Das war für mich bisher die Sache von 5 Minuten und zumindest bearbeiten müssen sie es.
Angesichts mehrerer ähnlicher Meldungen auf diversen Bewertungsportalen und Foren, gehe ich schon vom System und keinem Einzelfall aus. Einzelfall in meinem Fall ist lediglich, dass ich zufällig alle Beweise zu meinen Gunsten habe. Übrigens, habe ich diese auch unmittelbar an Packlink übermittelt - keine Antwort.
Natürlich habe ich eine Rückbuchung über den Kreditkartenersteller auch beantragt.
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