Betrag der Rückforderung ändern
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Hallo @Pukitami,
danke für deinen Beitrag und willkommen in unserer Community.
Super, dass du dich mit dem Verkäufer in deinem Fall auf eine Teilrückzahlung einigen konntest. Je nachdem in welchem Status der Fall ist, sollte der Verkäufer dir direkt über den Fall die Teilrückzahlung anbieten können. Falls ihr euch beispielsweise noch in der 20-tägigen Gesprächsphase befindet, solltest du uns zur Klärung einschalten können. Eine der dem Verkäufer verfügbaren Antworten im Fall sollte nun das Angebot einer Teilrückzahlung sein.
Schließen solltest du den Fall auf keinen Fall, wenn es sich vermeiden lässt. Der Verkäufer sollte mit der Schließung des Falls zwar jederzeit eine Rückzahlung anweisen können, da jeglicher Einbehalt auf seiner Seite freigegeben worden sein sollte. Macht er das aber nicht, könntest du auch keinen neuen Fall eröffnen und daher auch keine neue Forderung stellen.
Ich hoffe, diese Infos helfen dir!
Liebe Grüße
Clara
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