Antrag auf Käuferschutz abgelehnt
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Guten Abend,
ich habe ein (recht teures) Tablet bestellt, dies zunächst kaum benutzt und erst nach 2-3 Tagen festgestellt, dass die Lautsprecher unregelmäßig unangenehme Störgeräusche machen. Ich habe beim Händler gemäß §439 BGB (1) Austausch verlangt.
(Käufer hat bei mangelhafter Ware im Normalfall freie Wahl zwischen Austausch und Reparatur). Der Händler hat dies verweigert. PayPal hat danach meinen Antrag auf Käuferschutz abgelehnt, offenbar, weil mir der Fehler nicht sofort aufgefallen war. Ich darf dazu sagen, dass ich Informatiker und im Umgang mit derartigen Geräten erfahren bin; ich weiß auch, was ich von diesen erwarten darf. Wenn ein Gerät nach wenigen Tagen und pfleglicher Behandlung (wie gesagt, sogar nur geringer Nutzung) solche Fehler zeigt, darf man davon ausgehen - und das tut der Gesetzgeber auch - dass der Mangel schon im Lieferzustand vorhanden war. Paypal behaart jedoch auf der Ablehnung. Der Händler ("Ich bin doch nicht blöd") ist, wie ich leider zu spät erfahren habe, für solch Geschäftsgebaren bekannt. Mittlerweile habe ich das Gerät auch eingeschickt, aber der Händler schickt es einfach zurück. Was kann ich hier noch tun? - danke
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Hallo Stefan1971,HH,
herzlich willkommen in der PayPal Community und danke dir für deinen Beitrag.
Deinen Ärger nehmen wir sehr ernst. Tatsächlich ist die erwähnte Begründung auch etwas falsch ausgedrückt.
So spielt hier wahrscheinlich auch die geltenden Richtlinie eine Rolle. So befindet wir uns hier im Garantierecht. Dieses dürfen wir als Privatunternehmen in Vertratung der Rechtsinstanzen leider nicht durchsetzen. Dies ist leider nur per Rechtsweg möglich.
Daher können wir dir auch garantieren, dass hier kein Unwille dir gegenüber dahinter steht. Für weitere Fragen, stehen wir dir gerne zur Verfügung.
Liebe Grüße
Nick
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Die Ablehnung ist nach wie vor inakzeptabel. Ich habe defekte Ware erhalten, die gerade durch ihren Mangel nicht der Beschreibung entsprach
denn der angeblich tolle Klang ist gerade beim Samsung Tab S6 eines der in der Produktbeschreibung hervorgehobenen Leistungsmerkmale
(und einwandfreie Exemplare dieses Modells beeindrucken tatsächlich mit einem solchen). Ich fordere euch also nochmal auf, hier eure Verpflichtungen aus dem Käuferschutz zu erfüllen.
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