Öffnen von Streitfall nicht möglich - Geld blockiert
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Hallo liebe Community.
Habe vor einer Woche einen Artikel auf eBay gekauft und anschließend mit PayPal bezahlt, nach einer halben Stunde ist aufgefallen, dass der Artikel für den Einsatzzweck nicht passend ist und somit habe ich beim Verkäufer storniert. Der ist kulant und meinte das er es versteht, dass ich den Artikel nicht haben möchte, er meint aber, dass er momentan nichts machen kann, da eBay die weitere Vorgehnsweise blockiert. Laut eBay: "Es kann keine Anfrage geöffnet werden, da Sie für diese Bestellung bereits einen Streitfall bei Ihrem Zahlungsdienstleister gemeldet haben." Laut PayPal wird die weitere Vorgehensweise von eBay blockiert - nun wurde das Geld aber schon abgebucht und ich bin schon kurz davor zu meiner Bank zu gehen und das Geld wieder einziehen zu lassen, weil es eine Frechheit ist, dass seitens PayPal die Schuld auf eBay geschoben wird(lt PayPal-Telefon-Support) und bei eBay wird die Schuld auf PayPal geschoben und mein Geld wird einfach sinnlos blockiert.
Bei PayPal kann man keinen Fall öffen, da angezeigt wird, dass der Fall abgeschlossen ist und kein fremder Zugriff aufs PayPal-Konto stattgefunden hat..
Was kann man da am Besten machen?
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Hallo @dboghi,
vielen Dank für deine durchaus wichtige Nachfrage. Herzlich willkommen in der PayPal-Community.
Es tut mir leid, dass es bezüglich des bisherigen Werdegangs anscheinend Schwierigkeiten gab.
In deinem Fall wurde ja deinerseits scheinbar bereits eine etwaige unbefugte Transaktion an die entsprechende Fachabteilung gemeldet und anscheinend zu deinen Ungunsten entschieden. Jenes dürfte aber gar nicht, laut der Darstellung des Sachverhaltes, deine Intention gewesen sein.
In deinem Fall wäre, auf der Grundlage einer geschäftlichen Zahlung, die Meldung der Zusendung einer Ware, welche womöglich "deutlich von der Beschreibung abweicht", wahrscheinlich zielführender gewesen.
Inwiefern der Käuferschutzgrund noch angepasst werden könnte, sollte einmal über die entsprechende Fachabteilung in Erfahrung gebracht werden.
Dem etwaigen Widersprechen der Lastschrift würde abzuraten sein, da jenes mit weiteren Konsequenzen, bezüglich dem Anfallen buchhalterischer Verwaltungsgebühren, einhergehen könnte.
Ich hoffe, dass ich dir etwas behilflich sein konnte.
Bei weiteren Fragen, bin ich gern für dich da.
Viele Grüße
Carlo
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