Verkäuferschutz gleich Null - VK lässt an andere Adresse versenden.
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Hab im Sept. über Ebay-Kleinanzeigen ein SUP verkauft und der Verkäufer forderte mich dreimal auf, nach Berlin zu versenden. Schickte mir per Chat sogar noch ein Adress-Etikett, worauf die konkrete Schreibweise, auf die ich ja achten sollte, ersichtlich war. Nach Eingang des Geldes verschickte ich das Paket. Zwei Stunden nach Zustellung in Berlin (angenommen hat das Paket ein "Bevollmächtigter") eröffnete der Verkäufer schon einen Fall, dass er das Paket in UK nicht erhalten habe. Im Nachgang habe ich in der PayPal-Community das nun auch mitgekriegt, dass man wohl nur an die in PayPal hinterlegte Adresse versenden soll. Ich habe natürlich sofort Anzeige erstattet und PayPal informiert. Nach lückenloser Vorlage aller Belege, Chat-Verlauf und polizeilicher Anzeige bei PayPal wurde nun heute für den Käufer entschieden, obwohl diese Betrugsmasche hinreichend bekannt ist. Mir kommt es gerade so vor, als würde nicht der Einzelfall geprüft werden, sondern gar nicht oder standardmäßig stur nach den Richtlinien in PayPal. Jeder gesunde Menschenverstand hätte aufgrund der vorliegenden eindeutigen Unterlagen gegen den Käufer entschieden. Durch solche Entscheidungen wird es den Betrügern immer leichter gemacht, ehrliche Menschen über den Tisch zu ziehen. Verkäuferschutz scheint es bei PayPal jedenfalls nicht zu geben. Es ist echt traurig, dass sich ehrliche Verkäufer nicht mal mehr darauf verlassen können, dass ihnen geholfen wird. Von PayPal habe ich soeben eine Stellungnahme eingefordert, wie es zu so einer Entscheidung kommen kann, denn mit Verkäuferschutz hat das nichts zu tun.
Dieser Beitrag soll andere Verkäufer schützen, die evtl. in dieselbe Situation geraten.

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Hallo @Aida7777,
vielen Dank für dein Feedback. Herzlich willkommen in der PayPal-Community.
es tut mir leid, dass anscheinend ein Käuferschutzfall zu deinen Ungunsten entschieden wurde.
Wir versuchen stets, auf Grundlage aller vorliegenden Informationen und eingereichten Dokumente, eine faire und transparente Entscheidung für beide Seiten zu treffen. Die Nutzung der entsprechenden Adresse stellt in der Tat grundsätzlich einen essentiellen Prozess dar.
Die Entscheidung zu einem Antrag auf Käuferschutz ist in der Regel endgültig. Sie kann nur bei Vorlage neuer Informationen angefochten werden.
So kannst du grundsätzlich Widerspruch gegen die Entscheidung eines Falles einlegen:
1. Gehe zu "Konfliktlösungen".
2. Klicke auf "Problem melden".
3. Wähle "Geschlossene Fälle" im Dropdown-Menü und suche nach dem Käuferschutzantrag, den du anfechten möchtest.
4. Klicke in der Spalte "Aktion" auf den Button zum Einlegen eines Widerspruchs.
Ich hoffe, dass ich dir etwas behilflich sein konnte und wünsche dir zunächst erstmal noch einen guten Start in die Woche.
Bei weiteren Fragen, bin ich gern weiterhin für dich da.
Viele Grüße
Marcus
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