Käuferschutz
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Hallo LorenaB29,
danke für deinen umfangreichen Beitrag.
Es tut uns wirklich leid, dass hier anscheinend ein Käuferschutzfall zu deinen Ungunsten entschieden wurde.
In deinem Fall ist anscheinend der Käuferschutz zur Anwendung kommen, auf Basis dessen, dass die Ware nicht der Beschreibung entsprach. Jenes kann beispielsweise mit dem entsprechendem Inserat abgeglichen werden sowie über die Einholung eines Gutachtens überprüft werden.
Tatsächlich muss, in so einem von dir beschriebenem Fall, in der Regel die gesamte Ware an den Händler zurückgesandt werden, um eine Erstattung des Kaufpreises zu erwirken. Die Rücksendeadresse erhalten wir nach Anfrage direkt vom Händler, welche wir dann dem Käufer zur Verfügung stellen. Auf etwaige anfallende Retourkosten sowie das Ursprungsland der Warensendung haben wie keinen Einfluss.
In der Konfliktphase eines Falles, kann natürlich auch ein Rabattierungsangebot unterbreitet werden, welches du dann annehmen oder ablehnen kannst. Jenes sollte aber mit keiner selbstständigen Fallschließung einhergehen, da damit einhergehend, in der Regel, der Käuferschutz entfällt.
Viele Grüße
Marcus
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